Während die Schädigung den Status eines objektiven Tatbestandes hat, ist die Behinderung eine Folgeerscheinung. Beispiele für Schädigungsarten: Anfallskranke, Hörgeschädigte, Körperbehinderte, Verhaltensgestörte (...)
In der Regel ist eine Schädigung biologisch-medizinisch faßbar.
Faktoren, die den Schweregrad von Behinderung ausmachen:
"Als behindert im erziehungswissenschaftlichen Sinne gelten alle Kinder, Jugendlichen und Erwachsene, die in ihrem Lernen, im sozialen Verhalten, in der sprachlichen Kommunikation oder in den psychomotorischen Fähigkeiten so weit beeinträchtigt sind, daß ihre Teilhabe am Leben der Gesellschaft erschwert ist. Deshalb bedürfen sie besonderer pädagogischer Förderung." (Dt. Bildungsrat 1973)
vereinfachte Definition: "Als behindert im pädagogischen Sinn gelten Kinder, Jugendliche und Erwachsene, deren Lernen und deren soziale Eingliederung erschwert sind."
Behinderung ist eine intervenierende Variable des Erziehungsvorgangs. Gemeint ist damit, daß die Behinderung die Lernbedingungen in entscheidender Weise verändert.
Eine Behinderung wird gleichsam als intervenierende Variable des Bildungs- und Erziehungsvorgangs erst dann relevant, wenn sie den "normalen" Prozeß des Lernens und der sozialen Eingliederung beeinträchtigt.