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Pädagogisches Handeln des Erziehers in der Heilpädagogik

die sechs Fähigkeitsbereiche nach Kobi

  1. Psychomotorik
  2. Perzeption (sinnliche Wahrnehmung)
  3. Kognition
  4. Sprache
  5. Affektivität
  6. Soziabilität

Grundsätzlich gilt jedoch, daß sich eine Behinderung stets direkt oder indirekt auf alle Fähigkeitsbereiche auswirkt.

"Eine Diagnose ist - im Unterschied zu einer bloßen Deskription - eine zu verantwortende Stellungnahme zu einem konkreten Problem." (Kobi)

Grundsätzlich gilt für jedes einzeldiagnostische Vorgehen:

1)   Diagnose und Förderung sind wechselseitig unabdingbar

2)   Im Vordergrund steht die Frage nach den Zielen und die Klärung der Problemstellung

3)   Die Persönlichkeit des Behinderten muß ernst genommen werden.

4)   Selbstregulierung: bedeutet die Förderung eigenständiger Handlungen und Möglichkeiten der Selbstbestimmung des Behinderten.

5)   Alle Aussagen, Feststellungen, Beurteilungen, Entscheidungen müssen den Charakter der Vorläufigkeit behalten.

6)   Man muß verschiedene Ebenen der Hypothesenbildung unterscheiden: a) die Ebene der Situationen, Sachverhalte, Fakten, Gegebenheiten, Auffälligkeiten, Symptome in der Gegenwart (sowie deren Entwicklung in der Vergangenheit);
b) die Ebene der aufrechterhaltenden Bedingungen (und deren Vorgeschichte)

7)   Diagnostische und pädagogische Maßnahmen sind nicht punktuell vorzunehmen, sondern als Prozeß anzusehen.

Die heilpädagogische Diagnose baut auf die medizinischen und psychologischen auf, spezifiziert und ergänzt diese jedoch in erzieherischer Richtung (Förderdiagnostik).

Gerd Detering

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Letzte inhaltliche Änderung: 24.02.2010

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