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Prüfung und Abschluss

Während der schulischen Ausbildung fallen Leistungsnachweise (z.B. Klausuren, Projektarbeiten, Hausarbeiten) an, die erbracht werden müssen. Über praktische Ausbildungsabschnitte müssen normalerweise Praktikumsberichte verfasst werden und außerdem stellen die Praktikumsbetriebe stellen Beurteilungen oder Teilnahmebescheinigungen aus, die in die Benotung mit einfließen. In jedem Halbjahr gibt es ein Zeugnis, aus dem der Leistungsstand ersichtlich ist.

Auf Grundlage der Prüfungsordnung des entsprechenden Bundeslandes wird die schulische Ausbildung mit der staatlichen Prüfung abgeschlossen. Die Prüfung besteht aus eine theoretischen und einem praktischen Teil.
Die schriftliche Prüfung besteht aus mindestens zwei Klausuren aus den Bereichen Pädagogik, Psychologie, Didaktik und Methodik der sozialpädagogischen Praxis, Rechtskunde oder Soziologie sowie Gesundheitserziehung/Biologie, Literatur- und Medienarbeit oder Deutsch. In einigen Fällen wird eine schriftliche Facharbeit mit anschließendem Kolloquium verlangt, die eine Klausurarbeit ersetzt.
In der praktischen Prüfung muss der/die SchülerIn unter Beweis stellen, dass er/sie die erworbenen theoretischen Kenntnisse in der praktischen Arbeit umzusetzen kann. Meist muss dafür ein Arbeitsplan erstellt und eine Übung mit einer Gruppe von Kindern oder Jugendlichen eigenverantwortlich vorbereitet, durchgeführt und nachbereitet werden.
In einigen Bundesländern ist überdies eine mündliche Prüfung verpflichtend, für die alle Ausbildungsfächer in Frage kommen.

Das Bestehen dieser Prüfung ist Voraussetzung für die Aufnahme des Anerkennungspraktikums.

Zu dieser Prüfung können auch NichtschülerInnen zugelassen werden, wenn laut ihrem Bildungs- und Berufsweg davon ausgegangen werden kann, dass sie die Qualifikationen der Fachschulausbildung erlangt haben.
Lesen Sie dazu den Punkt Nichtschülerprüfung.

Im Berufspraktikum (Anerkennungsjahr) müssen die Auszubildenden eine Facharbeit zu einem pädagogisch-methodischen Thema schreiben, in die ihre eigenen Erfahrungen einfließen. Die Abschlussprüfung zur staatlichen Anerkennung besteht aus einem Kolloquium. Hier müssen sie diese über ihre Arbeit bereichten und sich fachspezifischen Fragen stellen.

Die Prüfungen werde vor einem staatlichen Prüfungsausschuss abgelegt.

Die offizielle Berufsbezeichnung lautet: Staatlich anerkannter Erzieher/Staatlich anerkannte Erzieherin.

Zusatzqualifikationen:

An manchen Fachschulen werden Zusatzprüfungen zum Erwerb der Fachhochschulreife angeboten. In anderen Bundesländern ist der Erwerb der Fachhochschulreife bzw. der allgemeinen Hochschulreife mit der Abschlussprüfung grundsätzlich verknüpft.

(ab)

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Letzte inhaltliche Änderung: 27.03.2004

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