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Sonntag, 22. Dezember 2024

Ausbildungsvergütung

Da es sich bei der Ausbildung zum/zur ErzieherIn um eine vorwiegend Schulische handelt, wird für die ersten Ausbildungsjahre keine Ausbildungsvergütung gezahlt. Erst im Anerkennungsjahr – soweit dies zur Ausbildung gehört - gibt es ein Entgelt, das sich in der Regel nach dem Tarifvertrag Öffentlicher Dienst (TVÖD) richtet.

An manchen Schulen werden Schulgeld, Aufnahme- und Prüfungsgebühren erhoben. Zusätzlich entstehen Kosten für Fachliteratur und Arbeitsmaterialien, sowie eventuell für Internats- oder Wohnheimunterbringung und die Fahrt zur Schule. Ob und in welcher Höhe eine Fachschule Kosten erhebt, muss an der jeweiligen Schule nachgefragt werden.

Förderungsmöglichkeiten

Je nach den individuellen Voraussetzungen besteht die Förderungsmöglichkeit nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) bzw. des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG). Informationen hierzu geben die Ämter für Ausbildungsförderung.

(ab)

 
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Letzte inhaltliche Änderung: 22.09.2009

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