Ausbildungsvergütung
Da es sich bei der Ausbildung zum/zur ErzieherIn um eine vorwiegend Schulische handelt,
wird für die ersten Ausbildungsjahre keine Ausbildungsvergütung gezahlt. Erst im
Anerkennungsjahr – soweit dies zur Ausbildung gehört - gibt es ein Entgelt, das sich in der
Regel nach dem Tarifvertrag Öffentlicher Dienst (TVÖD) richtet.
An manchen Schulen werden Schulgeld, Aufnahme- und Prüfungsgebühren erhoben. Zusätzlich
entstehen Kosten für Fachliteratur und Arbeitsmaterialien, sowie eventuell für Internats-
oder Wohnheimunterbringung und die Fahrt zur Schule. Ob und in welcher Höhe eine Fachschule
Kosten erhebt, muss an der jeweiligen Schule nachgefragt werden.
Förderungsmöglichkeiten
Je nach den individuellen Voraussetzungen besteht die Förderungsmöglichkeit nach
dem Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) bzw. des
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG). Informationen hierzu geben die
Ämter für Ausbildungsförderung.
(ab)
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