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Ausbildung zum/zur HeilerziehungspflegerIn

Die Fachschule für Heilerziehungspflege bildet sozialpädagogische Fachkräfte aus, deren Aufgabe die Pflege, Betreuung und Erziehung behinderter Menschen aller Altersgruppen ist.

Die dreijährige Ausbildung gliedert sich in:

einen zweijährigen, überwiegend fachtheoretischen Ausbildungsabschnitt mit Praktika von insgesamt 16 Wochen in verschiedenen Einrichtungen und Diensten der Behindertenhilfe
und einen einjährigen, von der Schule begleiteten fachpraktischen Ausbildungsabschnitt (bezahltes Berufspraktikum)
Beide Ausbildungsabschnitte können auch während eines einschlägigen Beschäftigungsverhältnisses in integrierter Form durchgeführt werden.

Voraussetzung für die Aufnahme in die Fachschule für Heilerziehungspflege sind:

Sekundarabschluß 1 - Fachoberschulreife oder eine abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer.
Die zweite Voraussetzung kann ersetzt werden durch ein Praktikum in Einrichtungen der Heilerziehungspflege oder durch den Besuch eines einschlägigen vollzeitschulischen Bildungsgangs.
Bei der Aufnahme in die Fachschule für Heilerziehungspflege wird erwartet, daß die Bewerber sich durch eigene praktische Erfahrungen im Tätigkeitsfeld orientiert und ihre Berufswahlmotive überprüft haben.

Der Abschluß lautet dann
"Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin"/"Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger"

Schülerinnen und Schüler, die eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens sieben Jahren nachweisen, wird die Fachhochschulreife für das Land NRW nach Abschluß des Berufspraktikums zuerkannt.

Folgende Unterrichtsfächer werden in der Fachschule für Heilerziehungspflege angeboten:

Zusätzlich noch Arbeitsgemeinschaften nach Wahl Ergänzungskurse zur Vorbereitung auf die Fachhochschulreifeprüfung.

Aufgaben und Tätigkeiten des Heilerziehungspflegers/der Heilerziehungspflegerin:

HeilerziehungspflegerInnen arbeiten als Fachkräfte für Pflege, Betreuung und Erziehung behinderter Menschen selbständig und in Kooperation mit anderen Berufsgruppen, mit einzelnen Behinderten und in kleinen Gruppen.
Sie planen heilerziehungspflegerische/erzieherische Maßnahmen, führen sie durch und reflektieren sie.
HeilerziehungspflegerInnen unterscheiden sich von ErzieherInnen darin, daß sie über ein umfangreiches Wissen speziell über Behinderung, Pflege, Erziehung, Förderung und Begleitung solcher Bezugsgruppen verfügen, die von Behinderung bedroht und/oder behindert sind. HeilerziehungspflegerInnen vereinen pädagogische und pflegerische Kompetenzen in ihrer beruflichen Tätigkeit.
Die Entwicklung des Berufes und des Berufsbildes unterliegt stetigen Wandlungen. In der täglichen Arbeit der HeilerziehungspflegerInnen ist ganzheitliche Hilfe gefragt. Sie orientieren sich als BegleiterInnen der behinderten Menschen am Lebenslauf und den Fähigkeiten der einzelnen, an der Situation der Gruppe und den institutionellen Konzepten und reflektieren auf dieser Basis Ziele und Arbeitsweisen. So arbeiten sie als tägliche Ansprechpartner mit anderen Fachleuten (Erzieher, Heilpädagogen, Krankenpfleger, Psychologen, Therapeuten, Motopädagogen u.a.) zusammen. Von Heilerziehungspflegern wird die Integration emotionaler, kognitiver und sozialer Kompetenz erwartet. Das erfordert neben einem Höchstmaß an Fachlichkeit die Bereitschaft, Bezugsperson, Partner, Orientierungspunkt und Halt zu sein.

(ab)

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Letzte inhaltliche Änderung: 24.10.2008

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