Zugangsvoraussetzungen
Die Voraussetzungen sind in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Einheitliche
Voraussetzung ist ein mittlerer Bildungsabschluss und eine abgeschlossene berufliche
Vorbildung in einem sozialpädagogischen oder sozialen Beruf. Es gibt jedoch in den
verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Möglichkeiten des Tätigkeitsnachweises.
So kann dies von einem Vorpraktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung bis zu einer
abgeschlossenen Berufsausbildung variieren.
Schulische Voraussetzungen:
- Mittlerer Bildungsabschluss (Bayern und Bremen: in Deutsch mindestens Note:
"befriedigend")
oder
- Ein Hauptschulabschluss mit einer zusätzlichen abgeschlossenen Berufsausbildung, die gleichzeitig das Erreichen des
SEK I-Abschlusses beinhaltet.
und zusätzlich:
Berufliche Voraussetzungen:
- Abschluss einer Berufsausbildung im erzieherisch-pflegerischen Bereich (z.B. als
KinderpflegerIn, ErziehungshelferIn, SozialassistentIn, Alten- oder KrankenpflegerIn
o.ä.).
- In Hessen und Rheinland-Pfalz wird der Berufsabschluss staatlich geprüfteR
SozialassistentIn verlangt.
- Genauso wie in Niedersachsen, hier zusätzlich mit dem Schwerpunkt
Sozialpädagogik.
- In Baden-Württemberg wird der Besuch und der erfolgreiche Abschluss des
einjährigen Berufskollegs für PraktikantInnen vorausgesetzt.
- In Bayern wird in der Regel die zweijährige Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten
KinderpflegerIn als berufliche Voraussetzung erwartet.
Auf die Voraussetzungen können angerechnet werden:
- Erfolgreicher Besuch einer 11. Klasse bzw. der Abschluss einer Fachoberschule,
Fachrichtung Sozialwesen, oder der Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung
- Förderliche Studienleistungen an Fachhochschulen und Hochschulen
- Selbstständige mehrjährige Haushaltsführung mit mindestens einem Kind
oder einer pflegebedürftigen Person
- Wehr- und Zivildienst oder Absolvieren eines freiwilligen sozialen Jahres
- Tätigkeit als Entwicklungshelfer/in oder Au-Pair im Ausland
Weitere Voraussetzungen:
- Ärztliches Gesundheitszeugnis in allen Bundesländern.
An manchen Fachschulen wird ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt.
In einzelnen Schulen wird die Bescheinigung der Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs erwartet.
In einigen Schulen wird der Nachweis einer Praktikumsstelle für die praktische Ausbildung
vorausgesetzt.
Konfessionelle Ausbildungsstätten setzen oft die entsprechende Konfession voraus.
Alternative Möglichkeiten:
- Erfolgreicher Abschluss in einem nicht einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf,
wobei u.U. zusätzlich ein Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung
verlangt wird.
oder
- Mehrjährige einschlägige Berufstätigkeit, wobei die Dauer von der Tätigkeit abhängig ist.
oder
- Ein ein- oder zweijähriges Praktikum in sozialpädagogischen Einrichtungen, wenn die entsprechende Vorbildung
vorhanden ist.
Es gibt mehrere altenative Zugangsmöglichkeiten, die jedoch von vielen individuellen Voraussetzungen abhängen und
bundesweit nicht einheitlich geregelt sind. Ob Sie die Möglichkeit zu einem Quereinstieg an einer Fachschule/Fachakademie für
Sozialpädagogik oder zur Teilnahme an einer Schulfremden- bzw. Externenprüfung haben, erfahren Sie beim zuständigen
Schulamt. Oft kann man die gewünschten Informationen auch direkt bei einer Fachschule/Fachakademie bekommen.
Eine umfangreiche Liste der Fachschulen/Fachakademien habe ich für Sie zusammengetragen.
Auswahlverfahren:
Die Eignung zum Besuch der Fachschule für Sozialpädagogik wird meistens an Hand
schriftlicher Bewerbungsunterlagen und in einem persönlichen Gespräch festgestellt.
Hierbei spielen vorwiegend die schulischen Leistungen eine Rolle. Gelegentlich werden auch
Eignungstests durchgeführt.
Das erste Schulhalbjahr gilt in vielen Schulen als Probezeit.
(ab)
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