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Dienstag, 16. April 2024

Zugangsvoraussetzungen

Die Voraussetzungen sind in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Einheitliche Voraussetzung ist ein mittlerer Bildungsabschluss und eine abgeschlossene berufliche Vorbildung in einem sozialpädagogischen oder sozialen Beruf. Es gibt jedoch in den verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Möglichkeiten des Tätigkeitsnachweises. So kann dies von einem Vorpraktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung bis zu einer abgeschlossenen Berufsausbildung variieren.

Schulische Voraussetzungen:

  • Mittlerer Bildungsabschluss (Bayern und Bremen: in Deutsch mindestens Note: "befriedigend")

oder

  • Ein Hauptschulabschluss mit einer zusätzlichen abgeschlossenen Berufsausbildung, die gleichzeitig das Erreichen des SEK I-Abschlusses beinhaltet.

und zusätzlich:

Berufliche Voraussetzungen:

  • Abschluss einer Berufsausbildung im erzieherisch-pflegerischen Bereich (z.B. als KinderpflegerIn, ErziehungshelferIn, SozialassistentIn, Alten- oder KrankenpflegerIn o.ä.).
  • In Hessen und Rheinland-Pfalz wird der Berufsabschluss staatlich geprüfteR SozialassistentIn verlangt.
  • Genauso wie in Niedersachsen, hier zusätzlich mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik.
  • In Baden-Württemberg wird der Besuch und der erfolgreiche Abschluss des einjährigen Berufskollegs für PraktikantInnen vorausgesetzt.
  • In Bayern wird in der Regel die zweijährige Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten KinderpflegerIn als berufliche Voraussetzung erwartet.

Auf die Voraussetzungen können angerechnet werden:

  • Erfolgreicher Besuch einer 11. Klasse bzw. der Abschluss einer Fachoberschule, Fachrichtung Sozialwesen, oder der Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung
  • Förderliche Studienleistungen an Fachhochschulen und Hochschulen
  • Selbstständige mehrjährige Haushaltsführung mit mindestens einem Kind oder einer pflegebedürftigen Person
  • Wehr- und Zivildienst oder Absolvieren eines freiwilligen sozialen Jahres
  • Tätigkeit als Entwicklungshelfer/in oder Au-Pair im Ausland

Weitere Voraussetzungen:

  • Ärztliches Gesundheitszeugnis in allen Bundesländern.

An manchen Fachschulen wird ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt.
In einzelnen Schulen wird die Bescheinigung der Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs erwartet.
In einigen Schulen wird der Nachweis einer Praktikumsstelle für die praktische Ausbildung vorausgesetzt.
Konfessionelle Ausbildungsstätten setzen oft die entsprechende Konfession voraus.

Alternative Möglichkeiten:

  • Erfolgreicher Abschluss in einem nicht einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf, wobei u.U. zusätzlich ein Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung verlangt wird.

oder

  • Mehrjährige einschlägige Berufstätigkeit, wobei die Dauer von der Tätigkeit abhängig ist.

oder

  • Ein ein- oder zweijähriges Praktikum in sozialpädagogischen Einrichtungen, wenn die entsprechende Vorbildung vorhanden ist.

Es gibt mehrere altenative Zugangsmöglichkeiten, die jedoch von vielen individuellen Voraussetzungen abhängen und bundesweit nicht einheitlich geregelt sind. Ob Sie die Möglichkeit zu einem Quereinstieg an einer Fachschule/Fachakademie für Sozialpädagogik oder zur Teilnahme an einer Schulfremden- bzw. Externenprüfung haben, erfahren Sie beim zuständigen Schulamt. Oft kann man die gewünschten Informationen auch direkt bei einer Fachschule/Fachakademie bekommen.
Eine umfangreiche Liste der Fachschulen/Fachakademien habe ich für Sie zusammengetragen.

Auswahlverfahren:

Die Eignung zum Besuch der Fachschule für Sozialpädagogik wird meistens an Hand schriftlicher Bewerbungsunterlagen und in einem persönlichen Gespräch festgestellt. Hierbei spielen vorwiegend die schulischen Leistungen eine Rolle. Gelegentlich werden auch Eignungstests durchgeführt.
Das erste Schulhalbjahr gilt in vielen Schulen als Probezeit.

 

(ab)

 
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Adresse: http://www.erzieherin-online.de/beruf/ausbildung/zugang.php
Letzte inhaltliche Änderung: 08.09.2009

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