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Betrüger, Diebe und Hehler gezwungen Vermögen herauszurücken. – Wer ist dagegen ?
»Sicherstellung und Einziehung von Erträgen aus Straftaten in der Europäischen Union«
Wann hat man das erste mal oder auch das letzte mal in Deutschland, in Österreich oder in der Schweiz
das Vermögen aus mutmaßlichen kriminellen Einkünften
das Vermögen aus mutmaßlichen illegalen Einahmen
die Erträge aus mutmaßlichen kriminellen Aktivitäten
die Erträge aus mutmaßlichen illegalen Geschäften
die Erträge aus mutmaßlicher Arbeitsausbeutung
die Erträge aus mutmaßlichem Menschenhandel
die Erträge aus mutmaßlicher Sklaverei
die Erträge aus mutmaßlicher Zwangsarbeit
die Erträge aus mutmaßlicher gesetzwidriger Bereicherung
von Einzelpersonen oder Geschäftsunternehmen und Firmen beschlagnahmt und zu Gunsten ihrer betrogenen und bestohlenen Opfer angewandt, d.h. in Form einer „gerechten und angemessen Entschädigung“ diesen ihren Opfern zukommen lassen ?
Ist so etwas schon mal geschehen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz ?
Wer weiß von wegweisenden Fallbeispielen und diesbezüglichen Gerichtsurteilen, bitte ?
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