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Wer hat in seiner Kindheit und Jugend im Heim nachweislich mit „Asbest“ arbeiten müssen und ist JETZT, NACH JAHRZEHNTEN, SCHWER KRANK DAVON, und wurde sich erst kürzlich dessen bewusst ??
... in der Bundesrepublik Deutschland ??
... in Österreich ??
... in der Schweiz ??
... auch in nicht-deutschsprachigen Nachbarländern (insb. alle die zur Europäischen Union gehören) ??
Ob dies – diese Arbeit im Heim (oder während untergebracht im Heim, ausserhalb des Heims) – vor dem oder erst nach dem Erreichen des 14. Lebensjahres der Fall war ist dabei völlig egal !!
Dieses überaus gefährliche und gesundheitsgefährdende Zeug nannte sich auch damals schon, in Deutschland, möglicherweise auch „Eternit“ !!
Sofort einen absolut verlässlichen und kompromisslosen Anwalt aufsuchen !!
All solche Angelegenheiten sind definitiv nicht zivilrechtlich verjährt !!
Sich nicht übers Ohr hauen lassen !! – Nicht mit dem Schädiger oder seinen Agenten darüber reden !! – Auf keinen Fall einen Vergleich mit dem Schädiger oder seinen Agenten eingehen !!
Sich nicht von dem Schädiger oder seinen Agenten „beraten“ lassen !!
Auch erst einmal nicht unbedingt mit den Medien darüber reden !!
Es gibt schon einen diesbezüglichen Präzedenzfall – entschieden im Menschenrechtsgerichtshof in Strassburg – wo solche Krankheitsopfer gewonnen haben !!
Der Anwalt, Philip Stolkin, der diese Verfahren (2014) für seine italienischen und schweizer Mandanten gewonnen hat, hat seine Kanzlei in Zürich und ist auch der jetzige und langjährige Anwalt des ehemaligen Heimkindes Walter Nowak, dessen Fall (gegen den schweizer Staat --- v. Switzerland ) sich momentan ebenso weiterhin vor dem Menschenrechtsgerichtshof in Strassburg befindet.
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