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Donnerstag, 18. April 2024

Kinderrechte ins Grundgesetz!

Die Diskussion um die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz ist zur Zeit eine Art Dauerbrenner in den Medien.
Die Kanzlerin äußerte sich nun dahingehend, dass die Änderung der Verfassung für sie keine Priorität habe. Sie setze mehr auf konkrete Hilfen und überdies sei in der Verfassung bereits der besondere Schutz der Familie verankert, der ja die Kinder mit umfasse.

Es ist keine Frage, dass konkrete Hilfen notwendig sind, aber aus welchen Gründen schließt dies die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz aus?
Angesichts der sich häufenden Fälle an Kindesmisshandlungen und Kindestötungen, die bekannt geworden sind, werden jetzt überall medienwirksam konkrete Hilfen gefordert.
Hört sich zunächst einmal gut an, aber wie sollen diese konkreten Hilfen aussehen?

Zur Zeit gibt es in den meisten Städten und Gemeinden radikale Einsparungen beim Personal der Jugendämter. Außenstellen werden aus Kostengründen geschlossen und im besten Fall durch eine wöchentliche Sprechstunde ersetzt.
Wie kommen Kinder und Jugendliche an "konkrete Hilfe", wenn sie keine Möglichkeit haben sich in Notsituationen direkt an ein Jugendamt vor Ort zu wenden? Wenn sie erst 20 oder gar 40 km fahren müssen oder eben warten müssen, bis in ein paar Tagen wieder "Sprechstunde" ist? Und wenden sie sich an das Jugendamt, wenn sie die SachbearbeiterInnen nicht persönlich kennen? Wie sollen sie das Vertrauen aufbauen, das unabdingbar ist, wenn sich diese Kinder und Jugendlichen, die ja in der Regel ohnehin schon schlechte Erfahrungen mit Erwachsenen gemacht haben, öffnen sollen?
Die gleichen Schwierigkeiten stellen sich auch für die Erwachsenen, die Hilfe benötigen, weil sie mit ihrer Situation überfordert sind. Oder für diejenigen, die nicht weg schauen wollen...

Und wie sollen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Jugendämter helfen, wenn sie immer mehr und immer schwierigere Fälle bekommen, aber immer weniger Personal zur Verfügung steht?
Auf der Strecke bleiben die "weniger akuten" Fälle - bis sie dramatisch genug werden oder bis es zu spät ist. Auf der Strecke bleibt vor allem die Prävention. Es fehlt dabei meistens nicht an der Motivation der Kollegen und Kolleginnen der Jugendämter, sondern schlicht und einfach an der zur Verfügung stehenden Zeit. Wann sollen sie denn noch in den Schulen, Jugendzentren oder womöglich an den bekannten Brennpunkten präsent sein, damit die Kinder und Jugendlichen sie kennenlernen und sie bereits intervenieren können, bevor es zu schweren Auffälligkeiten kommt?

Gleichzeitig zur derzeitigen Diskussion um mehr Kinderschutz werden Stellen von SchulsozialarbeiterInnen gestrichen oder bleiben unbesetzt.
In Niedersachsen wird durch die Landesregierung gerade jetzt darüber nachgedacht die Stellen der Schulpsychologen von derzeit 64 - wovon ohnehin nur 51 besetzt sind - auf 40 zu kürzen!
Im Moment kommt noch ein Psychologe auf 19.000 Schüler und Schülerinnen. Nach der geplanten Kürzung würde dieses Verhältnis nur noch 1 : 30.000 betragen!
Zum Vergleich: In Skandinavien - das ja spätestens seit Pisa als Musterbeispiel gilt - kommt ein Psychologe auf 1.000 Kinder!
(Quelle: www.newsclick.de/index.jsp/menuid/2046/artid/7672985)
Als Argument wird dazu noch angeführt, dass ja einiges durch SchulsozialarbeiterInnen "abgefangen" wird!
Was sollen die Kollegen und Kolleginnen denn noch alles tun???

Ist das die "konkrete Hilfe" von der alle reden?
Bin ich zu dumm um diese "Logik" zu verstehen? Bin ich damit allein?

Und dann ist da noch der andere Punkt: Umfasst der Familienschutz den Schutz des Kindes?

Meiner Meinung nach sind das zwei verschiedene Dinge!

Der Schutz der Familie steht in Deutschland über dem Recht des Kindes. Oder wie mir eine Juristin in einem konkreten Fall sagte: "Dem Gesetz nach hat die Familie immer Vorrang. Nach dem Wohl des Kindes wird hier nicht gefragt. Die Herkunftsfamilie hat Priorität und das Wohl des Kindes spielt in diesem Fall nur dann eine Rolle, wenn eine konkrete Gefahr für Leib und Leben besteht."
Also hat das Kind erst ein Recht auf Hilfe, wenn es um seine Gesundheit oder sein Leben bangen muss?
Das Kind wurde in diesem Fall übrigens bis heute nicht gefragt, was es will oder wie es ihm geht...

Wo sind hier die Kinderrechte?
Sind sie wirklich in dem "besonderen Schutz der Familie" enthalten, wenn die Rechte der Herkunftsfamilie - die in den meisten Fällen die Verursacher der Probleme des Kindes sind - über denen des Kindes stehen?

Ich frage mich, was die Verantwortlichen in der Regierung davon abhält die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen. Liegt es daran, dass eine Verfassungsänderung zu "aufwändig" ist.
Wetten, dass dies kein zu großer Aufwand wäre, wenn es um weitere Einschnitte in die Bürgerrechte oder um den Einsatz der Bundeswehr gegen die eigenen BürgerInnen geht?

Aber vielleicht bin ich ja doch nur zu naiv...
 
Bin ich damit allein?

Hier finden Sie den Text als PDF.

Zur Verfügung gestellt von der Anna Bordeaux - Webmasterin von www.erzieherin-online.de

 
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Adresse: http://www.erzieherin-online.de/medien/artikel/fachartikel/kinderrechte.php
Letzte inhaltliche Änderung: 20.04.2008

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