Prüfung und Abschluss
Während der schulischen Ausbildung fallen Leistungsnachweise (z.B. Klausuren,
Projektarbeiten, Hausarbeiten) an, die erbracht werden müssen. Über praktische
Ausbildungsabschnitte müssen normalerweise Praktikumsberichte verfasst werden und
außerdem stellen die Praktikumsbetriebe stellen Beurteilungen oder Teilnahmebescheinigungen
aus, die in die Benotung mit einfließen. In jedem Halbjahr gibt es ein Zeugnis, aus dem der
Leistungsstand ersichtlich ist.
Auf Grundlage der Prüfungsordnung des entsprechenden Bundeslandes wird die schulische
Ausbildung mit der staatlichen Prüfung abgeschlossen. Die Prüfung besteht aus eine
theoretischen und einem praktischen Teil.
Die schriftliche Prüfung besteht aus mindestens zwei Klausuren aus den Bereichen Pädagogik,
Psychologie, Didaktik und Methodik der sozialpädagogischen Praxis, Rechtskunde oder
Soziologie sowie Gesundheitserziehung/Biologie, Literatur- und Medienarbeit oder Deutsch.
In einigen Fällen wird eine schriftliche Facharbeit mit anschließendem Kolloquium verlangt,
die eine Klausurarbeit ersetzt.
In der praktischen Prüfung muss der/die SchülerIn unter Beweis stellen, dass er/sie die
erworbenen theoretischen Kenntnisse in der praktischen Arbeit umzusetzen kann. Meist muss
dafür ein Arbeitsplan erstellt und eine Übung mit einer Gruppe von Kindern oder Jugendlichen
eigenverantwortlich vorbereitet, durchgeführt und nachbereitet werden.
In einigen Bundesländern ist überdies eine mündliche Prüfung verpflichtend, für die alle
Ausbildungsfächer in Frage kommen.
Das Bestehen dieser Prüfung ist Voraussetzung für die Aufnahme des
Anerkennungspraktikums.
Zu dieser Prüfung können auch NichtschülerInnen zugelassen werden, wenn laut ihrem
Bildungs- und Berufsweg davon ausgegangen werden kann, dass sie die Qualifikationen
der Fachschulausbildung erlangt haben.
Lesen Sie dazu den Punkt Nichtschülerprüfung.
Im Berufspraktikum (Anerkennungsjahr) müssen die Auszubildenden eine Facharbeit
zu einem pädagogisch-methodischen Thema schreiben, in die ihre eigenen Erfahrungen
einfließen. Die Abschlussprüfung zur staatlichen Anerkennung besteht aus einem
Kolloquium. Hier müssen sie diese über ihre Arbeit bereichten und sich fachspezifischen
Fragen stellen.
Die Prüfungen werde vor einem staatlichen Prüfungsausschuss abgelegt.
Die offizielle Berufsbezeichnung lautet: Staatlich anerkannter Erzieher/Staatlich
anerkannte Erzieherin.
Zusatzqualifikationen:
An manchen Fachschulen werden Zusatzprüfungen zum Erwerb der Fachhochschulreife
angeboten. In anderen Bundesländern ist der Erwerb der Fachhochschulreife bzw. der
allgemeinen Hochschulreife mit der Abschlussprüfung grundsätzlich verknüpft.
(ab)
|