Berufsbild
Allgemeine Berufsbeschreibung
Der Beruf der ErzieherIn ist aus drei ursprünglich eigenständigen
Berufen entstanden. Bereits im Jahre 1928 wurden die Berufe
"Kindergärtnerin" und "Hortnerin" zusammengefaßt.
Zur Vereinigung mit dem Beruf "Jugend und HeimerzieherIn"
kam es in den einzelnen Bundesländern Westdeutschlands jeweils
verschieden zwischen 1962 und 1972. Im Zuge der Wiedervereinigung
Deutschlands im Jahre 1990 wurden ähnliche berufliche Ausbildungen
in den östlichen Bundesländern in den Beruf der ErzieherIn
integriert, so daß die heutige Ausbildung dazu befähigt,
in allen Bundesländern als sozialpädagogische Fachkraft
in den vielfältigen Bereichen der Jugendhilfe selbständig
und eigenverantwortlich tätig zu sein.
ErzieherInnen werden überwiegend in Tageseinrichtungen für Kinder, in
Einrichtungen der Heimerziehung und sonstigen betreuten
Wohnformen, sowie zunehmend in Freizeitangeboten und Ferieneinrichtungen
der Jugendarbeit tätig. Träger dieser Einrichtungen sind
Kommunen, freie Wohlfahrtsverbände, Kirchen und sonstige
Träger der freien Jugendhilfe, wie z.B. Elternvereine.1
Arbeitsmarkt
Die ErzieherInnen sind nach den LehrerInnen die zahlenmäßig
größte Berufsgruppe des gesamten Bildungs-, Sozial-, und
Erziehungswesen. Etwa 247.000 ErzieherInnen waren Mitte
der 90er Jahre im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe erwerbstätig.2
In den Tageseinrichtungen für Kinder (alte Bundesländer)
sind etwa 85% der ErzieherInnen erwerbstätig, in den neuen
Bundesländern sind es 89% (alle Daten beziehen sich auf
den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe), in Einrichtungen
der Heimerziehung etwa 10% (alte Bundeländern) und 7% in
den neuen Bundesländern. Innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe
sind 97% der ErzieherInnen in den drei Arbeitsfeldern Tageseinrichtungen
für Kinder, Einrichtungen und Maßnahmen der Erziehungshilfe
(Heimerziehung) und der Jugendarbeit tätig.2
Der Beruf der ErzieherIn ist schon immer ein Frauenberuf gewesen
und bis heute auch geblieben. Der Anteil an Männern
ist ..."nie über die 7%-Marke gesprungen".
3 Die Altersstruktur hat sich dagegen verändert. 1974
waren 40% der ErzieherInnen jünger als 25 Jahre und fast
37% zwischen 25 und 40 Jahren alt. 1990 waren fast zwei
Drittel der ErzieherInnen zwischen 25 und 40 Jahren, und
nicht einmal 20% waren unter 25 Jahre alt. 3
Arbeitsfelder
Der ErzieherInnenanteil am Gesamtpersonal liegt in Kindertageseinrichtungen
bei etwa 57% und ist somit um fast 20% gestiegen. In den
anderen Bereichen sind die Anteile relativ konstant geblieben:
in der Heimerziehung bei etwa 30%, in der Jugendarbeit bei
13%.3
In der gesamten Kinder- und Jugendhilfe haben Kindertageseinrichtungen
"einen Personalanteil von 55%, einen Einrichtungsanteil
von 61% sowie einen Anteil an verfügbaren Plätzen von immerhin
87%".4 Damit sind Kindertageseinrichtungen
neben der Schule die wichtigste pädagogische öffentliche
Einrichtung und das einzige Arbeitsfeld der Jugendhilfe,
welches von normalerweise jedem Kind durchlaufen wird3.
Die Kindertageseinrichtungen unterscheiden sich in Kindergarten,
Hort und Krippe. Der Kindergarten dominiert hier deutlich,
fast 90% des Personals und des Platzangebotes (und 70% der
ErzieherInnen der Jugendhilfe) gehören zu diesem Bereich5.
Die "Hilfe zur Erziehung" (klassisch Heimerziehung genannt)
hat innerhalb der sich ausweitenden Jugendhilfe an Bedeutung
verloren. Der Anteil am Gesamtpersonal der Jugendhilfe fiel
von 19% (1974) kontinuierlich auf 14% (1990). Das beschäftigte
Personal in diesem Bereich hat jedoch leicht zugenommen.
Der Anteil der ErzieherInnen stieg sogar um 90% im gleichen
Zeitraum. Der Anteil der Männer in den "Hilfen zur
Erziehung" liegt mit etwa einem Drittel über dem Durchschnitt
der gesamten Jugendhilfe. Die ErzieherInnen stellen mit
etwa 30% die größte Berufsgruppe in diesem Arbeitsbereich,
jedoch hat sich ihr Anteil seit 1982 nicht mehr erhöht.
Der Anteil der diplomierten Sozialpädagogen steigt jedoch
kontinuierlich an, und es könnte sich hier eine Trendwende
abzeichnen6.
Ähnliche Veränderungen zeichnen sich auch in der Jugendarbeit
ab. Dies ist zwar das einzige Arbeitsfeld, in dem der Anteil
von Männern und Frauen relativ ausgeglichen ist, aber auch
hier wird ein Rückgang der Berufsgruppe der ErzieherInnen
sehr deutlich6.
Ausbildung
Ein mittlerer Bildungsabschluß und eine berufspraktische Vorbildung
sind die Voraussetzungen für die ErzieherInnenausbildung.
Die berufspraktische Vorbildung wird in den Bundesländern
verschieden definiert: normalerweise ist eine einschlägige
Berufsausbildung Bedingung für die Aufnahme an Fachschulen
bzw. Fachakademien (in Bayern), allerdings differieren die
Alternativen von einem einjährigen Vorpraktikum bis hin
zu nicht einschlägigen Berufsausbildungen.
Insgesamt währt die Ausbildung an den Fachschulen für Sozialpädagogik
drei Jahre. Die Ausbildung gliedert sich in fachtheoretischen
und fachpraktischen Unterricht. Die Fachtheorie ist unterteilt
in 13 Fächer, die vielfach unabhängig voneinander nebeneinander
stehen, was in den letzten Jahren vermehrt zu Kritik und
auch zu Reformansätzen und Modellversuchen in einzelnen
Bundesländern geführt hat. In der Fachpraxis werden von
den Schulen organisierte Praktika durchgeführt. Ein einjähriges
Berufspraktikum, begleitet von der Fachschule durch Praxisbesuche
und Blockunterricht, stellt das dritte Ausbildungsjahr dar.
Die Ausbildung schließt ab mit einer größeren Arbeit und
einer Prüfung, die zur staatlichen Anerkennung führt. In
einigen Bundesländern ist das Berufspraktikum stärker in
die gesamte Ausbildung integriert.
Die Fachschulen für Sozialpädagogik sind teils kommunal und
teils kirchlich organisiert und konzipiert.Die Organisationsstrukturen
reichen von großen Schulverbünden (hauswirtschaftliche und
andere Berufs- und Berufsfachschulen) bis hin zu kleinen
überschaubaren Fachschulen mit kleinen Kollegien, an denen
der Unterricht teilweise von Honorarkräften geleistet werden
muß. Nicht nur in der unterschiedlichen Trägerschaft zeigt
sich die Uneinheitlichkeit der deutschen Ausbildungslandschaft,
sondern auch in der völlig unterschiedlichen gesetzlichen
Regelung der einzelnen Ausbildungsgänge in den 16 einzelnen
Bundesländern. Es gibt zum Teil erhebliche Unterschiede
in den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen, Studienordnungen
und Lehrplänen. Um trotz der föderalistischen Struktur ein
möglichst hohes Maß an Gemeinsamkeit zu erreichen, wird
in Ausschüssen der Bund-Länder-Kommision an gemeinsamen
Rahmenvereinbarungen gearbeitet, die dann allerdings oft
nur mühsam politisch verabschiedet werden, auf der Grundlage
von weichen Formulierungen und teils problematischen Kompromissen.
Seit den 70iger Jahren ist das Ausbildungsniveau in der Diskussion,
da der europäische Vergleich zeigt, daß in den Nachbarstaaten
das Niveau durch die oftmals akademische Ausbildung und
die Spezialisierung auf bestimmte Tätigkeitsfelder höher
ist. Im Zuge der Europäisierung ist also eine Reform der
deutschen ErzieherInnenausbildung durchaus angebracht. Allerdings
wird angesichts der angespannten Arbeitsmarktlage eine Spezialisierung
als Nachteil angesehen, da Flexibilität eher angesagt ist7.
Literatur:
1 vgl. Nieders. Kultusministerium, April 97)
2 vgl. Beher, Karin: Das Berufsbild der ErzieherInnen: vom
fächerorientierten zum tätigkeitsorientierten Ausbildungskonzept;
Neuwied; Berlin; Luchterhand 1999; S. 19ff
3 vgl. Rauschenbach, Thomas, u.a.: Die Erzieherin; Ausbildung und
Arbeitsmarkt; 2. Auflage; Juventa Verlag, Weinheim 1996; S.62ff
4 vgl. Rauschenbach, Thomas, u.a.: Die Erzieherin; Ausbildung und
Arbeitsmarkt; 2. Auflage; Juventa Verlag, Weinheim 1996; S.73
5 vgl. Rauschenbach, Thomas, u.a.: Die Erzieherin; Ausbildung und
Arbeitsmarkt; 2. Auflage; Juventa Verlag, Weinheim 1996; S.74ff
6 vgl. Rauschenbach, Thomas, u.a.: Die Erzieherin; Ausbildung und
Arbeitsmarkt; 2. Auflage; Juventa Verlag, Weinheim 1996; S.83ff
7 vgl. von Derschau, Dietrich; Thiersch, Renate: Überblick über die
Ausbildungssituation im Bereich der Tagesbetreuung von Kindern in: Thiersch,
Renate; Höltershinken, Dieter; Neumann, Karl (Hrsg.): Die Ausbildung der Erzieherinnen:
Entwicklungstendenzen und Reformansätze; Weinheim; München; Juventa Verlag 1999 S.14-29
(ab)
|